Nutztierhaltung - Anzeige und Registrierung nach §§ 26 und 45 der Viehverkehrsverordnung
Kurzbeschreibung
Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere ist beim Bergischen Veterinär- und Lebensmitttelüberwachungsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Die Haltung folgender Tiere unterliegt der Anzeigepflicht
- Rinder,
- Schweine (auch Mini-Schweine und Hängebauch-Schweine),
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Kameliden (Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas),
- Gehegewild und sonstige Klauentiere.
Auch Hobbyhalter müssen die Haltung der o. g. Tiere anzeigen. Dies gilt bereits ab der Haltung von einem Tier.
Beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, durch diesen Onlineantrag, und bei der
Tierseuchenkasse
Nevinghoff 6
48147 Münster
fon 0251/28 98 20.
unter Angabe
- des Namens des Halters und dessen Anschrift,
- der Tierart,
- der Anzahl der gehaltenen Tiere (bei Bienen: Bienenstöcke) bezogen auf die jeweilige Tierart,
- die Nutzungsart und
- den Standort der jeweiligen Tiere
(bei Wanderschaftsherden gilt die Betriebsanschrift als Standort)
ist die haltung der oben genannten Tiere anzuzeigen.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
39 - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verwaltungsgebäude Dorper Straße 26
- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-2581
- E-Mail:
- veterinaeramt@solingen.de