Anzeige einer Geflügelhaltung nach § 26 der Viehverkehrsverordnung
Kurzbeschreibung
Anzeige einer Geflügelhaltung (und der Freilandhaltung).
Beschreibung
Die Haltung von Geflügel muss beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durch diesen Online-Antrag und bei der
Tierseuchenkasse
Nevinghoff 6
48147 Münster
Tel. 0251/28 98 20.
angezeigt werden.
Nach Ausfüllen des Onlineantrags können Sie diesen als PDF speichern.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung ist Geflügel (auch Hobbyhaltungen) grundsätzlich in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.
Aufgrund der für die Stadtgebiete Remscheid, Solingen und, Wuppertal erlassenen Allgemeinverfügungen darf Nutzgeflügel auch im Freiland gehalten werden, sofern die Freilandhaltung schriftlich beim Veterinäramt angezeigt wird und kein Verdachtsfall von Geflügelpest auftritt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
39 - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verwaltungsgebäude Dorper Straße 26
- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-2581
- E-Mail:
- veterinaeramt@solingen.de