Einkommensüberprüfung Elternbeiträge
Kurzbeschreibung
Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut, so müssen die Eltern festgelegte Elternbeiträge zahlen.
Beschreibung
Beitragspflichtig
sind die Eltern bzw. Pflegeeltern des Kindes. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser beitragspflichtig.
Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in einer Tageseinrichtung für Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Beitragspflichtiger Zeitraum
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergarten-/Schuljahr bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme-/Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt und gilt auch für Ferien- und Schließungszeiten.
Bemessungsgrundlage
Maßgebend für die Bemessung des Elternbeitrages bzw. der OGS Beiträge ist das Alter des Kindes, die wöchentlich Betreuungszeit und das anrechenbare Einkommen der Eltern.
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt.
Erlass von Elternbeiträgen
Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Antrag beim Stadtdienst Jugend erforderlich.
Geschwisterkindregelung
Besucht mehr als ein Kind in Solingen einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Kind, welches die "teurere" Platzform besucht.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-5999
- Fax:
- 0212 290-5340
- E-Mail:
- elternbeitraege@solingen.de