Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Ein "Prostitutionsgewerbe" betreibt grundsätzlich derjenige, der gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Hierunter fällt auch die Wohnungsprostitution. Wer z.B. eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution vermietet, betreibt ein Prostitutionsgewerbe.
Nach Prüfung des Antrages und Abnehme des Betriebes kann die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen und / oder einer Befristung erteilt werden.
Die Zuverlässigkeit des Betreibers einer Prostitutionsstätte sowie der als Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen werden spätestens nach drei Jahren erneut kostenpflichtig überprüft.
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Zuständige Einrichtungen
33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3620
- Fax:
- 0212 290-3669
- E-Mail:
- gewerbe@solingen.de