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Erteilung der Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

Kurzbeschreibung

 

Wer gewerbsmäßig Tiere halten, züchten oder mit Tieren handeln will, muss hierfür eine Erlaubnis beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragen.

 

Beschreibung

 

Dies gilt für alle, die

  • - Tiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten,
  • - Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
  • - Hunde ausbilden oder eine Hundeschule betreiben,
  • - für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
  • - Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen,
  • - gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine etc.) und Gehegewild, züchten oder halten,
    - Auch Pensionspferdehaltung ist erlaubnispflichtig.
  • - gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln,
  • - gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
  • - gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen (Zirkusunternehmen),
  • - gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
  • - Vermittlung und Verkauf von Tieren aus dem Ausland betreiben.

 

Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

 

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