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Jobcenter Solingen Postbox - Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Antrag an das Jobcenter stellen zur Übernahme der Kosten für Bildung und Teilhabe?

Mit der Jobcenter Postbox können Sie das hier bequem von zuhause aus machen.

Beschreibung

Extra-Gelder dank "Bildung und Teilhabe"

Seit 2011 gibt es für Kinder unter bestimmten Vorraussetzungen Extra-Gelder aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT).
Sie sollen es ermöglichen an Kita, Schule oder schulischen und gesellschaftlichen Aktivitäten ohne finanzielle Sorgen teilzunehmen.

Hier können Sie die Unterlagen downloaden:

 

 

Extra-Geld für außerschulische Lernförderung

Ihr Kind benötigt Nachhilfe in einem oder mehreren Fächern? Wenn die Schule ebenfalls eine Lernförderung empfielt ist es möglich, diese Leistung für 35 Zeitstunden pro Jahr in Anspruch zu nehmen und bezahlt zu bekommen.

 

Extra-Geld für Ausflüge und Klassenfahrten

Wenn eine Klassenfahrt oder ein Ausflug in der Kita oder in der Schule ansteht besteht auch hier die Möglichkeit finanziell unterstützt zu werden. Das Formular muss von Ihnen gemeinsam mit der Schule ausgefüllt werden.

 

Extra-Geld für Bedarfe von Schülerinnen und Schülern

Wenn Ihr Kind noch keine 25 Jahre alt ist und es eine allgemeine oder eine Berufsschule besucht und am Anfang oder im Jahr über Kosten für Hefte, Stifte und so weiter entstehen, haben Sie Anspruch auf eine Teilzahlung als Untersützung.

 

Extra-Geld für Schülerbeförderung

Um vom Eigenanteil der Schülerbeförderung befreit zu werden, müssen Sie den folgenden Antrag ausfüllen und die erforderten Dokumente mit hochladen:

Antrag auf Übernahme der vom Schulamt nicht übernommenen Schülerbeförderungskosten

 

Extra-Geld fürs Mittagessen

Wenn Ihr Kind am Mittagessen in der Schule oder der Kita teilnimmt können auch diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Dafür müssen Sie gemeinsam mit der Schule das erforderliche Formular ausfüllen.

 

Extra-Geld für sozio-kulturelle Teilhabe

Ist Ihr Kind unter 18 Jahre alt? Dann können Sie sich in der Regel bis zu 15,00 Euro für die Mitgliedschaft in einem Sportverein, in einer Musikschule oder an organisierten Ferienfreizeiten oder Ähnlichem erstatten lassen. Auch hierbei müssen Sie das Formular gemeinsam mit dem Verein ausfüllen und an das Jobcenter leiten.

 

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