Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Stadt Solingen erhebt
- Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Hebesatz: 305 % - Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke und Gebäude)
Hebesatz: 690%
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid maßgebend. Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Verfahrensschritten:
- Das Finanzamt bewertet zunächst anhand der Vorschriften des Bewertungsgesetzes den Grundbesitz / Steuergegenstand und ermittelt den Einheitswert.
- Im nächsten Schritt setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest (§ 14, 15 Grundsteuergesetz).
- Im letzten Schritt setzt die Gemeinde die Steuer fest. Die Höhe ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem anzuwendenden Hebesatz.
- Die Höhe des Hebesatzes wird von der Gemeinde festgelegt.
- Die Berechnung stellt sich wie folgt dar:
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Informationen zum Eigentumswechsel
z.B. durch Kauf oder Verkauf
- Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung oder ähnliches zu Beginn des Kalenderjahres steuerlich zugerechnet wird. (Stichtag: 01.01.) Private Absprachen haben keine Wirkung gegenüber den Technischen Betrieben Solingen.
- Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.
- Bei einem Eigentumswechsel erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer erst dann durch die Technischen Betriebe Solingen, wenn das Finanzamt vorher den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung).
- Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf den Zeitpunkt des wirtschaftlichen Überganges folgenden Jahres.
- Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Eine Änderung im laufenden Kalenderjahr ist nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich, da der Erhebungszeitraum für die Grundsteuer immer das Kalenderjahr ist.
Digitale Bescheide
Ihre Bescheide zur Grundsteuer können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
90-TBS Technische Betriebe Solingen
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
90-104 Grundabgaben / Gebühren
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
90-1043 Sonstige Grundbesitzabgaben
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4548
- Fax:
- 0212 290-4360
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau RödderGemarkungen Höhscheid und Gräfrath; Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x
- Tel:
- 0212 290-4333
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Frau ZanderGemarkungen Wald und Burg Kassenzeichen 8.8001.62xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x
- Tel:
- 0212 290-4345
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Herr SchönfeldGemarkung Ohligs und Burg Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x
- Tel:
- 0212 290-4358
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Herr WegeGemarkungen Solingen und Dorp Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.24xx.xxxx.x
- Tel:
- 0212 290-4324
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de