Baulasten - Löschen
Kurzbeschreibung
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.
Beschreibung
Ist der Grund für die Eintragung entfallen, löscht die Bauaufsicht die Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4280
- Fax:
- 0212 290-4459
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Herr ZwanzigAbteilungsleitung
- Tel:
- 0212 290-4284
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Frau Eltze-FühnerSachbearbeitung
- Tel:
- 0212 290-4285
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de