Parkausweise: Handwerkerparkausweis
Kurzbeschreibung
Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe können eine Ausnahmegenehmigung (Handwerkerparkausweis) für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge beantragen.
Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum
- Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- Parken auf Bewohnerparkplätze
- Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen ( Verkehrszeichen 286 / 290.1 StVO )
Fußgängerzonen sind von dieser Regelung generell ausgenommen. Bei erforderlichen Arbeiten in Fußgängerzonen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
33-3 allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen