Hundesteuer - Anforderung einer Ersatzmarke
Kurzbeschreibung
Die Hundemarke dient als Nachweis dafür, dass ein Hund bei der Stadt angemeldet ist.
Beschreibung
Bei Verlust der Hundemarke kann hier gegen Gebühr eine neue Marke angefordert werden. Anschließend erhalten Sie die Hundemarke per Post.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
22-12 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer
- Verwaltungsgebäude Bonner Straße
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3616
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de