Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Kurzbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit und bei der Haltung von Tieren besteht eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz.
Beschreibung
Diese Erlaubnis muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden.
Das Bergische Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt ist für die Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal zuständige Behörde zur Beantragung dieser Erlaubnis.
Ein Antrag auf § 11 TierSchG wird durch das BVLA kostenpflichtig geprüft. Erst nach Abnahme durch das BVLA (je nach Antrag: Abnahme vor Ort, Sachkundegespräch, Abnahme einer Einheit (z.B. bei Therapiebegleithunden, Hundetrainern) und anschließender Erlaubniserteilung darf die Tätigkeit ausgeführt werden.
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Zuständige Einrichtungen
39 - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verwaltungsgebäude Dorper Straße 26
- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-2581
- E-Mail:
- veterinaeramt@solingen.de