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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kurzbeschreibung

 

Für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit und bei der Haltung von Tieren besteht eine gesetzliche Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz.

 

Beschreibung

 

Diese Erlaubnis muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden.

Das Bergische Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt ist für die Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal zuständige Behörde zur Beantragung dieser Erlaubnis.

 

Ein Antrag auf § 11 TierSchG wird durch das BVLA kostenpflichtig geprüft. Erst nach Abnahme durch das BVLA (je nach Antrag: Abnahme vor Ort, Sachkundegespräch, Abnahme einer Einheit (z.B. bei Therapiebegleithunden, Hundetrainern) und anschließender Erlaubniserteilung darf die Tätigkeit ausgeführt werden.

 

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