Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz NRW
Kurzbeschreibung
Bauliche Maßnahmen an und in einem Baudenkmal benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Bei Gebäuden in einem Denkmalbereich sind alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, erlaubnispflichtig. Ebenso sind Maßnahmen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern erlaubnispflichtig. Dies gilt auch, wenn diese Arbeiten ansonsten baugenehmigungsfrei sind.
Beschreibung
Unter die Erlaubnispflicht fallen nicht nur „große“ Instandhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Neueindeckung des Daches oder der Austausch von Fenstern sondern z. B. auch Malerarbeiten an der Fassade und im Gebäudeinneren oder der Austausch des Heizkessels.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
61-4 - Denkmalschutz, Stadtbildpflege
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
Zuständige Kontaktpersonen
Frau KlohsAllgemeine Auskünfte
- Tel:
- 0212 290-4423
- E-Mail:
- denkmalpflege@solingen.de
Frau LohrengelAbteilungsleitung, Stadtbezirk Wald
- Tel:
- 0212 290-4425
- E-Mail:
- m.lohrengel@solingen.de
Frau NowakStadtbezirke Gräfrath, Ohligs, Aufderhöhe, Merscheid
- Tel:
- 0212 290-4235
- E-Mail:
- k.nowak@solingen.de
Frau MarxStadtbezirk Mitte, Burg, Höhscheid
- Tel:
- 0212 290-4424
- E-Mail:
- m.marx@solingen.de