Hundesteuer - anmelden
Kurzbeschreibung
Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen.
Beschreibung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner/ihrer Haushaltsangehörigen in seinen/ihren Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die Anmeldung kann über diese Onlinedienstleistung erfolgen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
22-12 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer
- Verwaltungsgebäude Bonner Straße
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3616
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de