Erteilung der Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Kurzbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Tiere halten, züchten oder mit Tieren handeln will, muss hierfür eine Erlaubnis beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragen.
Beschreibung
Dies gilt für alle, die
- - Tiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten,
- - Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
- - Hunde ausbilden oder eine Hundeschule betreiben,
- - für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
- - Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen,
- - gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine etc.) und Gehegewild, züchten oder halten,
- Auch Pensionspferdehaltung ist erlaubnispflichtig. - - gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln,
- - gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
- - gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen (Zirkusunternehmen),
- - gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
- - Vermittlung und Verkauf von Tieren aus dem Ausland betreiben.
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
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Zuständige Einrichtungen
39 - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verwaltungsgebäude Dorper Straße 26
- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-2581
- E-Mail:
- veterinaeramt@solingen.de