- Antrag auf Einbürgerung (mit Quick Check)
Stellen Sie den Antrag bitte möglichst online oder übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
- Sie erhalten bei Antragstellung online ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
- Nach Sichtung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache zwecks Vorlage aller Originale der übersandten Unterlagen und zur Abgabe der Loyalitätserklärung.
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Personenstandsurkunden (ggfls. mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille)
zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- bei Adoption: Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
- Nachweise über wirtschaftliche Situation
Für nichtselbständig Beschäftigte:
- Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate,
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses
- Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann nehmen Sie die letzte Nettoverdienstbescheinigung und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Rententrägers
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
Für Selbständige:
- Letzte drei Steuerbescheide,
- Formlose Bescheinigung des Steuerberaters mit Rundsiegel über die Höhe des monatlichen Einkommens für die letzten 3 Monate
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung)
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung, eines anderen Rententrägers oder einer privaten Rentenversicherung
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto und
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge, und
- aktuelle Bescheinigung des Versicherers
Für Freiberuflich Tätige:
Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
- Letze drei Steuerbescheide,
- Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen,
- Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung, eines anderen Rententrägers oder einer privaten Rentenversicherung
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto und
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge, und
- aktuelle Bescheinigung des Versicherers
Für nicht Erwerbstätige:
Zum Beispiel:
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
- Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation sind in allen Fällen zusätzlich Nachweise zu diesen Leistungen erforderlich:
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder Pension, Krankengeld, Nachweis Unterhaltszahlungen
- Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
- Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
- Wohnraumbestätigung oder Nachweis über selbstbewohntes Eigentum z.B. Grundabgabenbescheid oder Auszug aus dem Grundbuch.
- Sprachnachweis
Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
- Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (z.B. Hauptschule, Gesamtschule, Gymnasium) oder
- erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- deutscher Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule (z.B. Hauptschule, Gesamtschule, Gymnasium) oder
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
- bestandener Einbürgerungstest oder Zertifikat „Leben in Deutschland“
- Für Kinder unter 16 Jahren mit gemeinsamen Sorgerecht der Eltern: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Weitere Unterlagen
Je nach Ihrer Lebenssituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Die Einbürgerungsstelle Solingen wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.