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Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Kurzbeschreibung

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Beschreibung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • allgemeines Wahlrecht,
  • alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
  • unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
  • Zugang zum Beamtenstatus,
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union,
  • Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Solingen, Einbürgerungsbehörde. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

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