Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen / "Kanaltiefenschein"
Kurzbeschreibung
Alle Grundstückes müssen zur Entwässerung an den Kanal angeschlossen sein.
Ein Kanaltiefenschein ist unverzichtbar für den Kanalanschluss
Beschreibung
Anschluss- und Benutzungszwang
Der Gesetzgeber schreibt einen Kanalhaus- bzw. einen Kanalneuanschluss für alle Grundstücke vor, die
- durch eine öffentliche Abwasseranlage erschlossen sind
(d.h. in der Straße befindet sich ein öffentlicher Kanal)
oder - über eine die Entwässerung regelnde rechtliche Sicherung verfügen.
Der jeweilige Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.
Für die Neuerstellung von Hausanschlüssen (in der Regel für Neubauten) ist es erforderlich, zunächst einen Kanaltiefenschein zu beantragen.
Einen Antrag dazu halten wir zum Download bereit.
Hausanschlussleitung und Grundstücksanschlussleitung
Das im Haus und den Nebengebäuden anfallende Abwasser wird über die Anschlussleitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Anschluss unterteilt sich in die
- Hausanschlussleitung
auf dem privaten Grundstück
und die
- Grundndstücksanschlussleitung
von der Grundstücksgrenze bis zum städtischen Abwasserkanal.
Mischsystem oder Trennsystem
Abhängig vom Entwässerungssystem gibt es ein oder zwei Anschlussleitungen an den öffentlichen Kanal. Das Mischsystem leitet Schmutz- und Regenwasser zusammen über eine Anschlussleitung ab. Das Trennsystem sammelt Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen separat und leitet anschließend in den städtischen Regenwasserkanal ein. Das Schmutzwasser (Spül-, Wasch- und Toilettenwasser) fließt über einen zweiten Anschlusskanal in den städtischen Schmutzwasserkanal.
Kanaltiefenschein
Der Kanaltiefenschein wird benötigt für die Herstellung eines Kanalanschlusses. Er ist die Erschließungsbescheinigung für die Einleitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal. Nutzen Sie das Antragsformular.
Wichtig für Bauherren im Baugenehmigungsverfahren
Der Kanaltiefenschein ist als Entwässerungsnachweis zum Bauantrag vorzulegen. Dem ausgestellten Kanaltiefenschein liegt ein Antrag auf Herstellung bei. Bitte beachten Sie die Hinweise.
Zuständige Einrichtungen
90-TBS Technische Betriebe Solingen
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4760
- Fax:
- 0212 290-4799
90-3022 Integrale Entwässerungsplanung
- TBS Dültgenstaler Straße 61 42719 Solinge
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4761
- Fax:
- 0212 290-4799
- E-Mail:
- starkregen@solingen.de