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Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen / "Kanaltiefenschein"

Kurzbeschreibung

Alle Grundstückes müssen zur Entwässerung an den Kanal angeschlossen sein.

Ein Kanaltiefenschein ist unverzichtbar für den Kanalanschluss

Beschreibung

Anschluss- und Benutzungszwang

Der Gesetzgeber schreibt einen Kanalhaus- bzw. einen Kanalneuanschluss für alle Grundstücke vor, die

  • durch eine öffentliche Abwasseranlage erschlossen sind
    (d.h. in der Straße befindet sich ein öffentlicher Kanal)
    oder
  • über eine die Entwässerung regelnde rechtliche Sicherung verfügen.

Der jeweilige Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.

Für die Neuerstellung von Hausanschlüssen (in der Regel für Neubauten) ist es erforderlich, zunächst einen Kanaltiefenschein zu beantragen.

Einen Antrag dazu halten wir zum Download bereit.

Hausanschlussleitung und Grundstücksanschlussleitung

Das im Haus und den Nebengebäuden anfallende Abwasser wird über die Anschlussleitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Anschluss unterteilt sich in die

  • Hausanschlussleitung
    auf dem privaten Grundstück

und die

  • Grundndstücksanschlussleitung
    von der Grundstücksgrenze bis zum städtischen Abwasserkanal.

Mischsystem oder Trennsystem

Abhängig vom Entwässerungssystem gibt es ein oder zwei Anschlussleitungen an den öffentlichen Kanal. Das Mischsystem leitet Schmutz- und Regenwasser zusammen über eine Anschlussleitung ab. Das Trennsystem sammelt Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen separat und leitet anschließend in den städtischen Regenwasserkanal ein. Das Schmutzwasser (Spül-, Wasch- und Toilettenwasser) fließt über einen zweiten Anschlusskanal in den städtischen Schmutzwasserkanal.

Kanaltiefenschein

Der Kanaltiefenschein wird benötigt für die Herstellung eines Kanalanschlusses. Er ist die Erschließungsbescheinigung für die Einleitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal. Nutzen Sie das Antragsformular.

Wichtig für Bauherren im Baugenehmigungsverfahren

Der Kanaltiefenschein ist als Entwässerungsnachweis zum Bauantrag vorzulegen. Dem ausgestellten Kanaltiefenschein liegt ein Antrag auf Herstellung bei. Bitte beachten Sie die Hinweise.

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