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Baulasten - Löschen

Kurzbeschreibung

Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.

Beschreibung

Ist der Grund für die Eintragung entfallen, löscht die Bauaufsicht die Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.

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