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Bewohnerparken

Kurzbeschreibung

Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen

Beschreibung

Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.

Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.

Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.

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