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Parkausweise: Handwerkerparkausweis

Kurzbeschreibung

Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe können eine Ausnahmegenehmigung (Handwerkerparkausweis) für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge beantragen.

Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum

  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Parken auf Bewohnerparkplätze
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen ( Verkehrszeichen 286 / 290.1 StVO )

Fußgängerzonen sind von dieser Regelung generell ausgenommen. Bei erforderlichen Arbeiten in Fußgängerzonen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

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