Sie können sich in der Regel bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs aufhalten und weiterhin
Bürgergeld erhalten, wenn Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter abgesprochen haben und das Jobcenter zugestimmt
hat, dass Sie für den gewünschten Zeitraum nicht erreichbar sein müssen. Aufenthalten außerhalb des näheren
Bereichs, die länger als 3 Wochen dauern, kann in bestimmten Fällen ebenfalls zugestimmt werden.
• Damit das Jobcenter der Nichterreichbarkeit zustimmen kann, prüft es vorher, ob in dem geplanten Zeitraum
möglicherweise wichtige Termine, wie zum Beispiel Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungsmaßnahmen anstehen.
Ist dies nicht der Fall, stimmt das Jobcenter in der Regel der Nichterreichbarkeit zu.
• In manchen Fällen der Nichterreichbarkeit ist es erforderlich, dass Sie beim Jobcenter eine Kontaktmöglichkeit
hinterlegen, unter der Sie in der Zeit der erlaubten Abwesenheit erreichbar sind. Solange diese Kontaktmöglichkeit nicht
hinterlegt wird, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
• Bei Nichterreichbarkeit an einem Samstag, Sonntag und/oder Feiertag benötigen Sie keine Zustimmung Ihres
Jobcenters. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen und Aufforderungen vor dem nächsten Werktag zur
Kenntnis nehmen können.
• Bitte informieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Vorfeld, wenn Sie
in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder in vergleichbarem Umfang anderweitig
erwerbstätig sind und ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten. In diesen Fällen gelten für Sie dann besondere
Regelungen für die Zeiten der Nichterreichbarkeit.
• Wenn Sie gleichzeitig Arbeitslosengeld und Bürgergeld bekommen, dann entscheidet die Agentur für Arbeit, ob sie
einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zustimmt. Wenden Sie sich daher in diesen Fällen an die für Sie
zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit, um anzufragen, ob einer Nichterreichbarkeit zugestimmt wird. Bei
Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Nichterreichbarkeit gilt diese automatisch auch für den Bezug des Bürgergelds.
• Wenn Sie bereits im gleichen Kalenderjahr Arbeitslosengeld bezogen haben und sich während dieser Zeit außerhalb
des näheren Bereichs aufgehalten haben, werden diese Abwesenheitszeiten zu den aktuellen Abwesenheitszeiten dazu
gezählt.
• Falls Sie sich länger als genehmigt außerhalb des näheren Bereichs aufhalten, entfällt Ihr Leistungsanspruch für die
Zeit nach der genehmigten Abwesenheit. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall möglicherweise zu viel gezahlte
Leistungen zurückzahlen müssen.
• Für Zeiten in denen Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind und in denen Sie daher keinen Anspruch
auf Leistungen haben, besteht auch keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet,
dass Sie sich für diesen Zeitraum selbst um Ihre Versicherung kümmern und diese möglicherweise auch selbst
bezahlen müssen.