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Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)

Kurzbeschreibung

Anträge für Veranstaltungen im Rahmen des Titels IV der Gewerbeordnung.

Beschreibung

Die Festsetzung bewirkt zum einen, dass Aussteller und Anbieter solcher Veranstaltungen von 
bestimmten, für andere gewerbliche Tätigkeiten geltenden Beschränkungen freigestellt sind (sog. 
Marktprivilegien), zum anderen aber, dass dem Veranstalter im Interesse eines geordneten 
Veranstaltungsablauf besondere Pflichten auferlegt werden.

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